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   VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04   

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VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04 (https://dejure.org/2004,38510)
VG Gießen, Entscheidung vom 16.06.2004 - 5 G 1635/04 (https://dejure.org/2004,38510)
VG Gießen, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 5 G 1635/04 (https://dejure.org/2004,38510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Leiter des Nationalparks Kellerwald

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04
    Es kann offen bleiben, ob sich dieses Gebot der Einbeziehung der früheren Regelbeurteilung auch aus der Rechtsprechung des BVerwG ergibt, wonach Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen sind und dabei auch zurückliegenden Beurteilungen Erkenntniswert zukommt ( Urteile vom 27.02.2003 -2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170 und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, IÖD 2004, 38).

    Auch bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebotenen Einbeziehung früherer dienstlicher Beurteilungen (Urteile vom 27.02.2003 und 21.08.2003, a.a.O.) wird der angenommene Leistungsvorsprung bestätigt.

    Frühere Beurteilungen vermögen auch Aufschluss darüber zu geben, ob ein Bewerber bei einer Beurteilung im Hinblick auf die Besetzung eines Beförderungsamtes bevorteilt oder benachteiligt wird (BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04
    Es kann offen bleiben, ob sich dieses Gebot der Einbeziehung der früheren Regelbeurteilung auch aus der Rechtsprechung des BVerwG ergibt, wonach Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung in erster Linie auf dienstliche Beurteilungen zu stützen sind und dabei auch zurückliegenden Beurteilungen Erkenntniswert zukommt ( Urteile vom 27.02.2003 -2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170 und vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, IÖD 2004, 38).

    Die Einbeziehung früherer dienstlicher Beurteilungen kann bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen, was insbesondere dann in Betracht kommt, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (BVerwG, Urteil vom 27.02.2003, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04
    Die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen verletzt ihn in seinem durch Artikel 33 Abs. 2 GG , Artikel 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschlüsse vom 26.10.1993 und vom 19.11.1993, DVBl. 1994, 593 und NVwZ-RR 1994, 347).

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (s. etwa Beschluss vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593) setzt eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung voraus, dass der Dienstherr zunächst für den zu besetzenden höherwertigen Dienstposten ein spezifisches Anforderungsprofil festlegt, soweit dieses nicht bereits durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift vorgegeben ist.

  • VGH Hessen, 13.01.1989 - 1 TG 3873/88

    Besetzung einer Schulleiterstelle - Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04
    Durch die Übertragung eines Dienstpostens zum Zwecke der Bewährung erhält der ausgewählte Bewerber einen Vorsprung, durch den der so genannte Bewerbungsverfahrensanspruch anderer Bewerber, insbesondere auf chancengleiche Behandlung im Auswahlverfahren, gefährdet, wenn nicht gar vereitelt werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13.01.1989, NVwZ-RR 1989, 376).
  • VG Gießen, 23.05.2000 - 5 G 461/00

    Beförderung: Eignungsvergleich und Leistungsvergleich - aktuelle Beurteilung

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04
    Im Übrigen gilt nach der Rechtsprechung der Kammer, dass ein besseres Abschneiden bei Vorstellungsgesprächen grundsätzlich nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung als Hilfs(leistungs)kriterium eine Rolle spielen kann und klare Leistungsvorsprünge nicht auszugleichen vermag (vgl. Beschluss vom 25.10.1996 - 5 G 1081/96 - und Beschluss vom 23.05.2000 - 5 G 461/00 - ).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04
    Das Gesamturteil enthält die für den Vergleich der Beamten und Beamtinnen untereinander maßgebende zentrale Aussage, deren Wert sich aus der Relation zu anderen Gesamturteilen ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.07.2000 - 2 C 34.99 -, IÖD 2001, 18).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04
    Denn das Auswahlverfahren findet mit der Ernennung eines Bewerbers seinen Abschluss (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.03.1989, DVBl. 1989, 1150).
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04
    Die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen verletzt ihn in seinem durch Artikel 33 Abs. 2 GG , Artikel 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschlüsse vom 26.10.1993 und vom 19.11.1993, DVBl. 1994, 593 und NVwZ-RR 1994, 347).
  • VGH Hessen, 16.06.1998 - 1 TZ 45/98

    Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle - Eignungsprognose

    Auszug aus VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04
    Dabei stützt sich die Kammer auf die Rechtsprechung des Hess. VGH (Beschluss vom 16.06.1998 - 1 TZ 45/98 - HessVGRspr. 1999, S. 33), wonach eine günstigere Eignungsprognose am Maßstab des Anforderungsprofils des zu besetzenden Dienstpostens im Einzelfall einen im entschiedenen Fall "knappen" Leistungsvorsprung auf Grund einer besseren dienstlichen Beurteilung ausgleichen kann.
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